Die Abrechnung erfolgt analog dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die privaten Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten häufig im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrags.
Erfreulicherweise übernehmen mehr und mehr gesetzliche Krankenkassen zumindest Teile der Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.